Dienstleistungsverträge werden individuell erstellt
Die IWISEC GmbH ist bei HISCOX versichert
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IWISEC GmbH
für Sicherheits-, Beratungs-, Krisenmanagement- und sonstige Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der IWISEC GmbH, Fortunastraße 16, 31275 Lehrte, gegenüber Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsberatung, Krisenmanagement, Projektarbeit, Risikoanalyse, Schutz- und Sicherheitskonzepte, operative Sicherheitsdienstleistungen, Consulting, Schulungen, Lagebewertung, Organisationsberatung sowie damit verbundene Nebenleistungen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die IWISEC GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
2.1 Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden:
a) der individuelle Vertrag oder das Angebot der IWISEC GmbH,
b) Leistungsbeschreibung, Dienstanweisung, Projektplan oder Einsatzkonzept,
c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
d) sonstige schriftlich vereinbarte Anlagen.
2.2 Bei Widersprüchen gilt die vorgenannte Reihenfolge.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebote der IWISEC GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Unterzeichnung eines Vertrages, Beauftragung per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IWISEC GmbH.
4. Leistungsumfang
4.1 Die IWISEC GmbH erbringt ihre Leistungen nach bestem fachlichen Wissen, mit angemessener Sorgfalt und auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
4.2 Geschuldet ist eine Dienstleistung, kein bestimmter wirtschaftlicher, sicherheitstechnischer oder rechtlicher Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde.
4.3 Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagementleistungen dienen der Bewertung, Beratung, Prävention und Unterstützung. Eine vollständige Verhinderung von Schäden, Angriffen, Störungen, Verlusten oder sonstigen Ereignissen wird nicht garantiert.
4.4 Die IWISEC GmbH ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen oder qualifizierte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt der IWISEC GmbH rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
5.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen verantwortlich.
5.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf fehlende, unrichtige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber hat die IWISEC GmbH unverzüglich über besondere Risiken, Gefahrenlagen, behördliche Auflagen, interne Sicherheitsvorgaben oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung wesentlich sein können.
6. Dienstanweisungen und Einsatzvorgaben
6.1 Soweit für die Leistungserbringung Dienstanweisungen, Einsatzpläne oder Projektvorgaben erforderlich sind, werden diese zwischen den Parteien abgestimmt.
6.2 Weisungen des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder Sicherheits-, Rechts- oder Haftungsrisiken begründen, müssen von der IWISEC GmbH nicht befolgt werden.
6.3 Kurzfristige Änderungen des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen und werden gesondert berechnet.
7. Vergütung und Preise
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Preisliste.
7.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
7.3 Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Materialkosten, Fremdkosten und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.4 Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden nach Aufwand berechnet.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung, monatlich oder nach Projektfortschritt.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist die IWISEC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
8.4 Gegen Forderungen der IWISEC GmbH darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.5 Bei Zahlungsverzug, Bonitätszweifeln oder Gefährdung des Vergütungsanspruchs ist die IWISEC GmbH berechtigt, weitere Leistungen von Vorkasse, Sicherheitsleistung oder Ausgleich offener Forderungen abhängig zu machen.
9. Leistungsänderungen und Preisänderungen
9.1 Ändern sich gesetzliche, tarifliche, behördliche, versicherungsrechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen wesentlich, ist die IWISEC GmbH berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.
9.2 Kommt eine erforderliche Anpassung nicht zustande, ist die IWISEC GmbH berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.
10. Haftung
10.1 Die IWISEC GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IWISEC GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer der IWISEC GmbH.
10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder mögliche Ansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11. Versicherung
11.1 Die IWISEC GmbH unterhält eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit.
11.2 Sofern der Auftraggeber besondere Versicherungssummen oder zusätzliche Versicherungen verlangt, ist dies vor Leistungsbeginn schriftlich zu vereinbaren. Etwaige Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.
12.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitskonzepte, Risikoanalysen, Kundendaten, Projektunterlagen, Kalkulationen, Strategien, Zugangsdaten, interne Abläufe und sonstige nicht öffentliche Informationen.
12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
13. Datenschutz
13.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.
13.2 Soweit die IWISEC GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13.3 Ohne erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Aufnahme datenverarbeitender Tätigkeiten.
14. Schutzrechte und Arbeitsergebnisse
14.1 Konzepte, Analysen, Präsentationen, Berichte, Sicherheitskonzepte, Schulungsunterlagen, Methoden, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse der IWISEC GmbH bleiben geistiges Eigentum der IWISEC GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
14.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
14.3 Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IWISEC GmbH.
15. Abwerbeverbot
15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden oder eingesetzten Unterauftragnehmer der IWISEC GmbH ohne vorherige Zustimmung abzuwerben oder einzustellen.
15.2 Für jeden schuldhaften Verstoß kann die IWISEC GmbH Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
16. Höhere Gewalt
16.1 Die IWISEC GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs.
16.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, innere Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Lieferengpässe oder erhebliche Sicherheitslagen.
16.3 Dauert das Leistungshindernis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
17.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Pflichtverletzung, Insolvenz, Wegfall notwendiger Genehmigungen, unzumutbaren Sicherheitsrisiken oder nachhaltiger Störung der Vertrauensgrundlage.
17.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
18. Referenzen
18.1 Die Nutzung des Namens, Logos oder Projekts des Auftraggebers als Referenz bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
18.2 Gleiches gilt für öffentliche Mitteilungen, Pressearbeit oder Social-Media-Veröffentlichungen über die Zusammenarbeit.
19. Sanktionen und Compliance
19.1 Der Auftraggeber versichert, nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt zu werden und keine Leistungen der IWISEC GmbH für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
19.2 Die IWISEC GmbH ist berechtigt, Leistungen zu verweigern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn gesetzliche, sanktionsrechtliche oder compliancebezogene Gründe entgegenstehen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der IWISEC GmbH.
20.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
IWISEC GmbH, Fortunastrasse 16 in 31275 Lehrte bei Hannover
Copyright ©
